Erklärung zum Austausch von Waren / Dienstleistungen (DEB / DES)
Sind Sie ein Unternehmen, das Transaktionen innerhalb der Gemeinschaft durchführt?
Innerhalb der Europäischen Union handeln Sie den größten Teil Ihrer Waren frei, ohne Formalitäten und ohne Grenzkontrollen, da keine Zollanmeldung erforderlich ist. Sie können jedoch der Verpflichtung unterliegen, monatliche zusammenfassende Meldungen an den Zoll zu senden. Eurotax ist der Experte in Zollangelegenheiten und bietet Ihnen einen kompletten Service für Ihre Anmeldungen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot für unsere Unterstützung bei innergemeinschaftlichen Erklärungen. Unser Serviceangebot richtet sich nach Ihrem Transaktionsvolumen und der Art und Weise, wie Sie Ihre monatlichen Daten bereitstellen.
Was Eurotax Ihnen anbietet:
Seit dem 1. Januar 2020, mit dem Inkrafttreten der „Quicks Fixes“ oder „Quick Solutions“, hat die DEB ( Intrastatmeldung) größere steuerliche und finanzielle Auswirkungen.
Zusätzlich zu den Strafen pro fehlender DEB und/oder pro Fehler in der Meldung besteht nun das Risiko einer möglichen MwSt.-Nachbelastung zum geltenden Satz für die Waren, die der DEB unterliegen.
Darüber hinaus müssen innergemeinschaftliche Lieferungen mit besonderer Aufmerksamkeit überwacht werden, da die geltenden Bedingungen für die Umsatzsteuerbefreiung verschärft wurden. Die folgenden Grundsätze sind nun in Kraft:
Die systematische Überprüfung der Gültigkeit der Umsatzsteuernummer des Kunden wird obligatorisch;
Die Liste der Dokumente, die den Versand von Waren belegen wird einerseits erweitert, andererseits werden die Bedingungen verstärkt. Außerdem müssen die Nachweise übereinstimmend sein und von zwei verschiedenen Parteien ausgestellt werden, die unabhängig voneinander UND unabhängig vom Verkäufer und vom Käufer sind;“.
– Die korrekte Übertragung der innergemeinschaftlichen Lieferung in der Warenaustauscherklärung (DEB– oder Intrastat-Erklärung) wird zu einer Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung. Darüber hinaus besteht bei Fehlern in der DEB die Gefahr, dass die Befreiung von der Mehrwertsteuer in Frage gestellt wird.
Warum und wie mache ich eine DEB und eine DES?
Die DEB (Warenaustauscherklärung) ist komplex und muss alle innergemeinschaftlichen Warenbewegungen zwischen Frankreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten umfassen.
Die DES ( Erklärung zum Austausch von Dienstleistungen) hingegen, ist in ihrer Form einfacher, erfordert jedoch genaue Kenntnisse über die Besteuerung internationaler Dienstleistungen.
Die Erklärung zum Warenaustausch (DEB)
Bei der Einführung handelt es sich um den Eingang von Gemeinschaftswaren auf nationalem Territorium.
In Europa sind Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, die DEB (Intrastatmeldung) bei Einführung und Versand einzureichen, sobald der Betrag ihrer innergemeinschaftlichen Erwerbe den geltenden Schwellenwert überschritten hat.
In Frankreich gibt es zum Beispiel keinen Schwellenwert bei Versand, in Spanien liegt dieser bei 400.000 Euro.
Die Europäische Dienstleistungserklärung (DES)
Für einige Dienstleistungen an Unternehmen, mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, sind gemäß den Bestimmungen der Europäischen Richtlinie 2006/112 / EG innergemeinschaftliche zusammenfassende Meldungen erforderlich.
Diese Erklärungen sind für statistische Zwecke erforderlich, aber auch zur Unterstützung von Gegenkontrollen der erklärten MwSt.-Umsätze (sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene).
Wenn Sie sich für Eurotax entscheiden, profitieren Sie von
um bewährte Praktiken zu übernehmen , und somit das Risiko von Fehlern und MwSt.-Nachbelastungen zu minimieren;
Verarbeitung Ihrer Daten einschließlich zahlreicher Kontrollpunkte, um sicherzustellen, dass Ihre DEB den Vorschriften entsprechen und Ihre Geschäftsvorgänge exakt widerspiegeln;